Kann ich meine Sperrzeiten noch ändern?
Ja, die Sperrzeiten können und sollen während den Probezeiten geändert und eingetragen werden. Bedenke dabei, dass du diese spätestens drei Tage vor der gewünschten Probe machen musst.
Ja, die Sperrzeiten können und sollen während den Probezeiten geändert und eingetragen werden. Bedenke dabei, dass du diese spätestens drei Tage vor der gewünschten Probe machen musst.